Allgemeine Information zum Führerschein der Klasse C
Für Führerscheine, die nach dem 1.11.1997 ausgestellt wurden gilt: Die Lenkerberechtigung der Klasse C (LKW) setzt die Vollendung des 21. Lebensjahres voraus und ist bis zum 60. Lebensjahr auf 5 Jahre, danach auf 2 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist wird die Klasse C automatisch auf die Unterklasse C1 eingeschränkt.
Für Führerscheine, die vor dem 1.11.1997 ausgestellt wurden, gilt: Mit Vollendung des 48. Lebensjahres wird die Klasse C automatisch auf die Unterklasse C1 eingeschränkt.
Um die Lenkberechtigung für die Klasse C zu behalten, muss daher vor Ablauf dieser Fristen ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden. Für jede Verlängerung ist ein ärztliches Gutachten durch einen sachverständigen Arzt erforderlich.
Für das Lenken von Fahrzeugen der Klasse C, deren höchste zulässige Gesamtmasse mehr als 7.500 kg beträgt, gilt eine Alkoholgrenze von 0,1 ‰.
Privilegien mit dem Feuerwehrführerschein
Voraussetzung für die Beantragung eines Feuerwehrführerscheines ist die Mitgliedschaft bei einer Feuerwehr und der Besitz des Führerscheins der Klasse C1 oder C oder D. Mit dieser Regelung sind im Speziellen folgende Personengruppen bevorzugt:
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junge Lenker unter 21 Jahren
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Lenker, die den C- Schein nur für die Feuerwehr benötigen
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z.B. jene, die beruflich keinen C-Schein benötigen
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z.B. jene, die älter als 48 bzw. 60 Jahre sind
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(… und sich etwa die Gutachten- Kosten für einen sachverständigen Arzt sparen wollen.)
Der Feuerwehr-Führerschein berechtigt zum Lenken von Feuerwehrfahrzeugen über 3.500 kg höchstzulässiger Gesamtmasse.
Gegenüber dem „normalen LKW-Führerschein“ bestehen folgende wichtige Sonderregelungen:
- Ärztliches Untersuchungsintervall 10 Jahre
- Untersuchender Arzt muss kein sachverständiger Arzt für Führerscheinuntersuchungen sein (kann zB Hausarzt sein)
- ist der Bewerber einsatz- bzw. atemschutztauglich, ist er auch lenkberechtigt
- Alkohol-Grenze beträgt wie für Lenker von Personenkraftwagen 0,5 ‰.
Ausstellung eines Feuerwehrführerscheines
Die Ausstellung der Feuerwehrführerscheine erfolgt durch das Landesfeuerwehrkommando über Antrag durch das Feuerwehrkommando. Jeder interessierte C- Fahrer der FF Wallern, der einen Feuerwehrführerschein beantragen will, ist aufgefordert, sich bei nächster Gelegenheit (Übungen, Ausrückungen, Stammtisch, usw.) persönlich, per e-mail oder telefonisch beim Schriftführer zu melden.
Benötigt werden lediglich:
- Kopie des Führerscheines (kann im Feuerwehrhaus gemacht werden)
- ausgefüllter Antrag
- 2 (gleiche) Passfotos
Kosten: keine
Antragsformular: gibt es vom Schriftführer oder online auf http://www.ooelfv.at/download.php?det=51